Freitag, 2. November 2007 11:22
Ich hatte vor einigen Wochen ein sehr interessantes Gespräch mit einem Anbieter von Verwaltungssoftware für Hörgeräteakustiker. Diesem Gespräch voraus gingen einige Emails, die folgende Fragen meinerseits zur Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beantworten sollten. Hier sind meine Überlegungen, die die eGK und die damit verbundenen Neuerungen und Änderungen für den Hörgeräteakustiker ergeben:
- Welchen Nutzen als Hörgeräteakustiker kann ich aus der eGK ziehen?
- Ab wann wird die Einführung der eGK für den Hörgeräteakustiker relevant?
- Ist für den Beruf des Hörgeräteakustikers ein Heilberufsausweis vorgesehen (Wie z.B. für Ärzte)?
- Welche Veränderungen betreffend der Infrastuktur (Lesegeräte etc.) kommen zum Thema eGK auf die Akustiker zu?
Meine Meinung zur Informationspollitik des Verantwortlichengremiums zur eGK hat sich nach diesem Telefonat deutlich bestätigt: Selbst die Anbieter von Verwaltungs- und Warenwirtschaftssystemen haben keinerlei gesicherte Informationen, die die geplante Einführung der eGK betreffen. Anfrage-Emails an die “offizielle” Informationsseite werden nicht beantowortet und auch die Seite selbst lässt nur einen sehr diffusen Einblick in die komplizierten Mechanismen des eGK zu. Die Informationen beschränken sich mehrheitlich auf das Verhältnis Patient/Arzt und ggf. noch die Apotheken, andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden ausgespart.
Mein oben aufgeführten Fragen sind jetzt wie folgt (teilweise) beantwortet:
Zu 1: Der aus meiner Sicht offensichtlichste Nutzen für den Akustiker besteht darin, dass das bisher nur im Papierformat vorhandene Muster 15 (HNO-Ärztliche Verordnung) und die damit verbundenen Audiogrammdaten als eRezept auf der Karte gespeichert werden könnten. Für Röntgenbilder und ähnliches Diagnose-Bildmaterial ist dies bereits in der letzten Ausbaustufe der Karte geplant. Bis jetzt ist jedoch noch keine Spezifikation für ein einheitliches Format zur Speicherung von Audiogrammdaten bekannt (oder auch vorgesehen?).
Zu 2: Die einzelnen Informationsseiten im Internet zur eGK (sowohl die Offizielle als auch die Seiten zu den einzelnen Regionaltests) berichten in regelmäßigen Abständen über den Verlauf der sog. 10.000er-Tests und den darauf aufbauenden 100.000er-Tests. Quelle Ein konkretes flächendeckendes Einführungsdatum hängt demnach deutlich davon ab, wie die Teil-Tests verlaufen. Eine bestätigte Einführung zu einem festgelegten Termin ist nach meiner Einschätzung nicht vor Ende 2008 möglich, da einfach noch zu viele Fragen, die die Infrastruktur betreffen ungeklärt sind (Wie ist die Sicherheit der Daten gewährleistet, wie sollen die enormen Datenmengen, die pro Tag auflaufen bewältigt werden?)
Zu 3: Zu diesem Punkt gibt es eine Information, die in einer Fachzeitschrift für Hörgeräteakustiker publiziert wurde, die die pessimistische Aussicht hat, dass der Hörgerätekustiker mit einführung der eGK “arbeitslos” wird. Das Sicherheitsmodell der eGK sieht vor das für einige Zugriff auf die Karte immer zunächst der perönliche PIN des Versicherten sowie ein sog. Heilberufsausweis als Verifizierung notwendig sind. In allen Informationen, die ich bis jetzt über die eGK gelesen habe taucht immer nur das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten auf, aber nie das Verhältnis zwischen Patient und anderen Heil- und Hilfsmittelberufen (bspw. Optiker, Orthopädieschuhmacher und eben Hörgeräteakustiker) auf. Wenn die eGK eingeführt wird wäre es aus meiner Sicht wünschenswert, wenn andere Heil- und Hilfsmittelberufe neben den Ärzten von den neuen Funktionen der eGK mit profitieren könne. Durch Mailkontakt mit der Firma IQmed, welche Dienstleitungen für das Gesundheitswesen anbietet habe ich jetzt erfahren, dass für alle Heil- und Hilfsmittelberufe ein entsprechender Ausweis vorgesehen ist. Der Dachverband der deutschen Hörgerätekakustiker ist wohl auch in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten, die mit der Umsetzung der eGK beschäftigt sind.
Zu 4: Für das Lesen (und Schreiben) der eGK sind neue Lesegeräte notwendig. Momentan sind Geräte, die für die Nutzung mit der eGK freigegeben sind, preislich bei > 300 € angesiedelt. Im Vergleich zu einem gängigen Chipkartenleser für die aktuelle Krankenversichertenkarte nicht nachvollziehbar.
Sobald sich neuere Infos zu diesem Thema ergeben werde ich sie hier als Update posten